Deutschland

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Deutschland bietet mit seiner Vielfalt an Wassersportrevieren - von Ostsee bis Nordsee, von Flusslandschaften bis Seenplatten - Der Wassertourismus gehört in Deutschland zu den bedeutenden Freizeitbeschäftigungen. Kurze Wege bei der Anreise, die landschaftliche Vielfalt, historische Sehenswürfigkeiten und pulsierende Städte machen den besonderen Reiz für Bootsportler aus.

Deutschland bietet unterschiedlicheReviere, die gute Bedingungen für jeden geschmack und Anspruch bieten. Dazu gehören:

  • Die Nordsee
  • Die Ostsee
  • Eider und Treene
  • Die Mecklenburgische Seenplatte
  • Die Potsdamer und Brandenburger Havelseen
  • Die Elbe
  • Der Rhein
  • Die Donau
  • Der Bodensee

 

Nordsee

Viele Häfen an der deutschen Nordsee liegen im Wattengebiet und können nicht bei jedem Wetter und jeder Tide angelaufen werden. Die tiefen Wattströme sind gut gekennzeichnet. Vor deren Mündungen liegen häufig Barren, auf denen bei stürmischen Winden starker Seegang steht. Stellen- und zeitweise ist mit Grundseen zu rechnen, die für die Schifffahrt durchaus gefährlich sein können. Gezeitentafeln und aktuelle Seekarten sind deshalb unabdingbar. In diesen sind auch die verschiedenen Naturschutzgebiete und Nationalparks eingezeichnet, darunter die Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, Hamburgisches Wattenmeer und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.

Ostsee (Westliche Ostsee und Südliche & Mittlere Ostsee)

Die Ostsee bietet unterschiedliche Reviere – von offenen Küstenrevieren bis hin zu Boddengewässern, die teilweise eher geschützten Binnengewässern entsprechen. Schiff, Ausrüstung und Qualifikation der Crew sollten dem jeweiligen Fahrtgebiet angepasst sein. Das Navigieren mit aktuellen und berichtigten Seekarten ist besonders in Regionen mit zahlreichen Untiefen und Flachstellen unerlässlich. Papierseekarten sind vorgeschrieben, auch wenn eine elektronische Seekarte an Bord ist.  

Für Sportboote mit Bordtoilette gelten in vielen Bereichen der Ostsee Einleitbeschränkungen für Abwasser. Viele Sportboote, die die Ostsee befahren und über eine Bordtoilette verfügen, müssen daher grundsätzlich mit einem Toilettenrückhaltesystem sowie einer Einrichtung zur landseitigen Entsorgung (entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein. Von der Nachrüstungspflicht ausgenommen sind Boote, die vor dem 1. Januar 2003 gebaut wurden und weniger als 11,50 m Rumpflänge und/oder weniger als 3,80 m Breite aufweisen, sowie Boote, die vor 1980 gebaut wurden. Darüber hinaus kann beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Einzelfall eine Befreiung beantragt werden, wenn durch ein Gutachten nachgewiesen wird, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Verstöße können mit einem Befahrensverbot und einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Bei unsichtigem Wetter müssen Fahrzeuge vorhandene Radaranlagen benutzen, ihre Sprechfunkanlage eingeschaltet haben und die entsprechenden Regeln für die Fahrt bei verminderter Sicht beachten.

Mehr dazu: Alle Informationen zum Revier Westliche Ostsee Jetzt weiterlesen: Alles zur Südlichen und Mittleren Ostsee

Bootstouristische Informationen zur Westlichen Ostsee sind im neuen ADAC TourSet BTI 305 enthalten. Das TourSet BTI kann auf unserer BTI-Download Seite kostenlos als PDF (auch druckoptimierte Version in A4 erhältlich) heruntergeladen werden. 

Eider & Treene

Die Flusslandschaft Eider-Treene-Sorge gilt als eine der reizvollsten Wasserlandschaften im Binnenland Schleswig-Holsteins. Rund um die Städte Rendsburg, Friedrichstadt und Tönning prägen weite Grünlandniederungen und Moorgebiete das Landschaftsbild. Der ADAC hat für dieses Gebiet einen Törn ausgearbeitet, der als Anregung für einen Bootsurlaub dienen kann. Mehr dazu: Revierbericht Eider und Treene

Mecklenburgische Seenplatte

Die Mecklenburgische Seenplatte bildet gemeinsam mit den Gewässern Brandenburgs und Berlins das größte zusammenhängende Wassersportrevier Deutschlands. Auf einigen größeren Seen und seeartigen Erweiterungen gilt ein Nachtfahrverbot, meist zwischen 22 und 5 Uhr. Das Segeln ist auf vielen Kanälen nicht erlaubt. Die zulässigen Geschwindigkeiten liegen je nach Gewässer meist zwischen etwa 6 und 12 km/h, auf einigen Seen sind auch höhere Geschwindigkeiten zugelassen. Da das Tankstellennetz nicht flächendeckend ist, sollte auf ausreichende Treibstoffvorräte geachtet werden.

Bootstouristische Informationen zur Mecklenburgischen Seenplatte mit den Gewässern Nordbrandenburgs sind im ADAC TourSet BTI 308 enthalten. Das TourSet BTI kann auf unserer BTI-Download Seite kostenlos  als PDF (auch druckoptimierte Version in A4 erhältlich) heruntergeladen werden. 

Potsdamer und Brandenburger Havelseen

Die Mischung aus Flusslandschaften, Seen, historischen Orten und zahlreichen kleinen Kanälen, die die Havel bei Wassersportlern so beliebt macht. Nur wenige Kilometer westlich von Berlin gelegen, bietet sie auf einer Länge von rund 180 Flusskilometern zahlreiche Möglichkeiten für Bootstouren. Hier lassen sich Landgänge ideal mit einer Fahrt auf dem Wasser verbinden. Hier geht's zum Revierbericht zu den Potsdamer und Brandenburger Havelseen

Bootstouristische Informationen zu Brandenburger und Berliner Gewässern sind im neuen ADAC TourSet BTI 309 enthalten. Das TourSet BTI kann auf unserer BTI-Download Seite kostenlos als PDF (auch druckoptimierte Version in A4 erhältlich) heruntergeladen werden. 

Elbe

Die Elbe fließt über mehr als 700 Kilometer durch Deutschland und bietet mit ihren abwechslungsreichen Landschaften und zahlreichen Sehenswürdigkeiten ein interessantes Wassersportrevier. Jetzt weiterlesen: Unterwegs auf der Elbe von Hamburg nach Cuxhaven

Rhein

Der Rhein und seine Zuflüsse bilden eine der wichtigsten Wasserstraßen und Nord-Süd-Verbindungen Europas. Bei einer Bootstour in diesem Revier ist es wichtig, sich vorab über die jeweiligen Streckenabschnitte und deren Besonderheiten zu informieren.. Aktuelle Streckeninformationen zum Rhein hält auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in seinem Informationssystem ELWIS bereit.

Donau

Auf der Bundeswasserstraße Donau beträgt die Mindestdurchfahrtshöhe der Brücken zwischen Kelheim und der Bundesgrenze zu Österreich – mit einigen Ausnahmen – 6 Meter über dem höchsten schiffbaren Wasserstand (HSW). In den Schleusenbereichen sind die Einfahrts- und Ausfahrtslichtsignale sowie die entsprechenden Hinweistafeln zu beachten.

Bodensee

Auf dem Bodensee gilt die von den Anliegerstaaten gemeinsam beschlossene Bodenseeschifffahrtsordnung. Alle Wasserfahrzeuge, mit Ausnahme von Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb und einer Länge von weniger als 2,50 m, sind kennzeichnungspflichtig. Zum Befahren des Bodensees ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A oder D erforderlich. Inhaber der Sportbootführerscheine Binnen oder See können einmal pro Jahr für einen Monat am Stück ein Ferienpatent beantragen. Weitergehende Informationen zum Wassersport am Bodensee stellt das Landratsamt Bodenseekreis zur Verfügung.

Marinas in diesem Revier

Marina
Bojenfeld
Ankerplatz
Sportboothafen Stippelwerft
Marina

Chiemsee Marina GmbH

Größter Ausflugsmagnet am Chiemsee ist ohne Zweifel die Herreninsel, auf der der Märchenkönig Ludwig II. Ende des 19. Jh. eine Kopie des Versailler Schlosses bauen ließ. Im Ort Prien selbst ist die kleine Kirche St. Jakobus (Ortsteil Urschalling) kulturhistorisch bedeutsam: Erbaut von ca. 1160-1200 als Station auf dem Jakobsweg, besitzt die Kirche beachtliche Fresken aus dem 14. Jh. Auch die barockisierte Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt (1735-38) ist einen Besuch wert. Eine Alternative zum Bad im Chiemsee bietet das Erlebnisbad Prienavera.
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Marina

Yachthafen Ringel

Sehenswert in Werder ist vor allem die Inselstadt mit ihren kleinen Gassen, den alten Fischerhäusern, der restaurierten Bockwindmühle sowie den beiden Kirchen. Im Frühjahr liegt die Stadt im Blütenmeer ihrer Obstbäume. Das milde Klima und die leichten Böden machten sie und ihre Umgebung seit alters her zur Obstkammer Berlins. Beim jährlichen Baumblütenfest öffnen sich die Gärten der kleinen Obstmucker-Häuser in der Vorstadt für jedermann. Das Obstbaumuseum ist im ehemaligen Stadtgefängnis untergebracht und informiert eingehend über die Geschichte der Werderaner Landwirtschaft. Wer Freude an Zweirad-Oldtimern hat, sucht das Zweiradmuseum auf, das etwa 50 historische Fahr- und Motorräder ausstellt.
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Marina

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Einer der Hauptanziehungspunkte der Lutherstadt Wittenberg ist das Wittenberger Schloss mit der Schlosskirche, die vor allem durch den mutigen Angriff auf die Ablasspraxis der römisch-katholischen Kirche im 16. Jh. und durch die Veröffentlichung der 95 Thesen Martin Luthers berühmt geworden ist. In der Stadtkirche wurde 1521 die erste evangelische Messe abgehalten. Die Cranachhöfe und -häuser dokumentieren das Wirken von Lucas Cranach d. Ä. und seinen Nachkommen. Sehenswert ist außerdem das Melanchthonhaus im Renaissance-Stil.
Marina Eldenburg
Marina

Marina Eldenburg

Waren mit seiner hübschen Altstadt kann als Highlight der Mecklenburgischen Seenplatte bezeichnet werden. Das Müritzeum, 1866 als Naturkundemuseum eröffnet, zeigt unter anderem das größte Süßwasseraquarium für heimische Fische in Deutschland und eine interaktive, multimediale Ausstellung zu den Schönheiten und Besonderheiten der Müritz-Region und des Müritz-Nationalparks. Die naturkundliche Sammlung mit den Schwerpunkten Botanik, Ornithologie, Entomologie, Malakologie und Geologie umfasst etwa 275.000 Belege für Fauna, Flora und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Georgenkirche ist eine dreischiffige Backsteinbasilika mit Kreuzrippengewölbe aus dem 14. Jh. Um die St.-Marien-Kirche herum gründet sich die so genannte Neustadt.
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Marina

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Neustadt ist nicht so jung wie sein Name vermuten lässt. Allerdings zerstörten Brände und der Dreißigjährige Krieg die meisten der historischen Gebäude. Eine glückliche Ausnahme stellt die Stadtkirche dar mit einer Bausubstanz aus dem 13. Jh. und einem Renaissance-Altar. Ebenfalls noch aus dem 13. Jh. stammt das backsteinsolide Kremper Tor mit seinem Stufengiebel. Hier logiert das Ostholstein-Museum mit prähistorischen Fundstücken der Region sowie das Cap Arcona-Museum. In Letzterem wird das tragische Schicksal der KZ-Insassen dokumentiert, die beim Untergang der Cap Arcona und zweier weiterer Schiffe 1945 den Tod fanden. Nicht ganz so alt, wie er aussieht, ist der Pagodenspeicher von 1829 mit seinem ungewöhnlichen, sechsfach gestuften Dach. Der massive Fachwerkbau diente bis ins 20. Jh. als Lagerhaus für Getreide.
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Marina

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Ein Spaziergang durch die Altstadt von Heiligenhafen führt durch kleine Gassen, zu einer Backsteinkirche aus dem späten Mittelalter, nebenan zu einem Salzspeicher von 1587 und zum Marktplatz.
Marina Wiek
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Marina Wiek

Schon von weit her sieht man den verzierten gotischen Giebel der Pfarrkirche St. Georg. Der harmonische Kirchenbau entstand um 1400. Besonders interessant sind das Dachgestühl mit seiner eindrucksvollen Balkenkonstruktion und die ungewöhnliche Holzplastik des hl. Georg zu Pferd (um 1500), die wie eine zu groß geratene Spielzeugfigur anmutet. Das Wieker Kinderkurheim am Südende des Ortes, ein Ensemble von 26 lang gestreckten, weißen Holzbauten, wurde 1929 von dem Bauhausschüler Waldo Wenzel im sog. Floridastil errichtet und steht unter Denkmalschutz. Im Hafen von Wiek ist noch das Gerippe einer alten, nach dem Ersten Weltkrieg gebauten Kreideverladebrücke zu sehen. Der Plan, die am Kap Arkona abgebaute Kreide vom Wieker Hafen aus zu verschiffen, wurde jedoch nie realisiert.
Motor Yacht Club Lübbecke
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Motor Yacht Club Lübbecke e.V.

An der ca. 320 km langen Westfälischen Mühlenstraße zwischen Lübbecke und Minden liegen 41 restaurierte und voll funktionsfähige Wind-, Wasser-, Ross- und Schiffmühlen. Eine davon ist die Königsmühle aus dem Jahr 1748 im Lübbecker Ortsteil Eilhausen. Sie hat einen aus Sandsteinen gemauerten runden Mühlenturm und gehört damit zum Typ der Holländerwindmühlen. Hier finden von Mai bis Oktober Mahl- und Backtage statt, an denen man frisch gebackenes Brot und Kuchen aus der Mühle genießen kann. Im Ortskern von Lübbecke gibt es eine Reihe von historischen Gebäuden zu entdecken, darunter die St. Andreas-Kirche, deren Ursprünge in das 12. Jh. zurückreichen, und das alte Rathaus, das 1709 nach einem Brand neu errichtet wurde.
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Marina

WSC-Marina

Die lang gestreckte Altstadt von Röbel ist historisch gut erhalten. Bunte Fachwerkarchitektur sowie die Windmühle auf dem ehemaligen Burgberg erfreuen den Besucher. Sehenswert sind außerdem die beiden Kirchen St. Marien – ein dreischiffiges Backsteingebäude aus der Mitte des 13. Jh. – und St. Nikolai – die um 1275 geweiht wurde. Reste der Stadtmauer sind am Mönchteich zu besichtigen. Das Synagogengebäude in Röbel ist eine der wenigen erhaltenen Fachwerksynagogen in Mecklenburg.
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Marina

Wassersportzentrum Alte Feuerwache

Nur etwa zwei Kilometer vom historischen Stadtzentrum Brandenburgs entfernt liegt die ehemalige Feuerwache, die heute als Hafen, Hotel und Wohnmobilstellplatz dient. Gastlieger finden geräumige Boxen am Anleger am Wiesenweg, der direkt an der Einfahrt zum Jakobgraben liegt. Im Jakobgraben befinden sich weitere Plätze, die jedoch kleineren Yachten und nur nach vorherige Anmeldung vorbehalten sind. Im Wassersportzentrum treffen sich Skipper, Kanuten, Camper und Wohnmobilisten. In der Hochsaison ist es hier oft sehr belebt. Die Anlage verfügt über eine moderne Gemeinschaftsküche und gepflegten Sanitärräumen. Auf der anderen Havelseite befindet sich ein Supermarkt mit eigenem Anlegesteg. Der historische, mittelalterlich geprägte Stadtkern befindet sich in etwa 2 Kilometer Entfernung und kann zu Fuß entlang der Havelpromenade erreicht werden. Hier wird der Besucher von zahlreichen Cafės, Restaurants und Läden erwartet.
Citymarina Stralsund
Marina

Citymarina Stralsund

Auf einem Spaziergang durch die Altstadt Stralsunds fühlt man sich mitunter fast wie im Mittelalter. So stammt das älteste der vielen Backsteinhäuser aus dem 13. Jh. und ist damit nur 100 Jahre jünger als die Stadt selbst. Sehenswert ist auch die St. Nicolai-Kirche mit ihrer dreischiffigen Basilika aus dem späten 13. Jh. und der reichen Innenausschmückung. Die imposante Marienkirche bietet vor allem vom Turm eine wunderbare Aussicht auf Giebel, Backstein und glitzernde Wasserflächen. Ein absolutes Muss für maritim interessiertes Publikum ist das 2008 eröffnete Stralsunder Ozeaneum. In 39 Aquarien mit einer Wassermenge von sechs Millionen Litern gibt es ca. 7000 lebende Tiere und Unterwasserpflanzen in einer den Ozeanen nachempfundenen Umwelt zu bestaunen. Der von der Umweltorganisation Greenpeace mitfinanzierte Bereich 1:1 - Riesen der Meere mit sieben lebensgroßen Modellen von Blau-, Schwert- und Buckelwalen in einer 20 m hohen Halle gilt als weltgrößte Waldokumentation.
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Wissenswertes

Regeln und Bestimmungen für Deutschland

Unterlagen und Dokumente

Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Deutschland mitnehmen?

  • je nach Fahrtgebiet: Sportbootführerschein Binnen oder See
  • gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung (nicht zwingend erforderlich für Seeschifffahrtsstraßen)
  • Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Bootseigners
  • EU-­Mehrwertsteuernachweis
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung

Mit einer Sprechfunkanlage an Bord:

  • Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt
  • Rufnummern-Zuteilungsurkunde ("Ship Station License") der Bundesnetzagentur für das Sprechfunkgerät. Wichtig: Die Urkunde muss im Original vorhanden sein. 

Ein- und Ausreise

Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land einreist, muss bis zur Abfertigung die Flagge Q setzen und einen Hafen mit Grenzabfertigung (Grenzübergangsstelle) anlaufen. Dort werden die Pass- und Zollformalitäten erledigt.

Einreise mit dem Boot auf dem Landweg

Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg bestehen grundsätzlich keine besonderen Vorschriften. An den Binnengrenzen zwischen den Staaten des Schengen-Raums finden in der Regel keine systematischen Grenzkontrollen statt. Stichprobenartige Kontrollen durch Zoll- oder Polizeibehörden sind jedoch möglich.

Unterwegs mit einem geliehenen Boot

Wer mit einem geliehenen Boot unterwegs ist, sollte eine Vollmacht des Bootseigners sowie eine Kopie der Bootsregistrierung des Heimatlandes mitführen, zum Beispiel den Internationalen Bootsschein (IBS) des ADAC. Für Inhaber eines IBS vom ADAC stellt die ADAC-Sportschifffahrt eine entsprechende Vollmachtsvorlage zur Verfügung. Hier ist diese erhältlich.

Zoll und Steuer

Zollstatus von Booten in der EU

Damit sich ein Boot frei innerhalb der Europäischen Union bewegen kann, muss es sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden und damit Unionsware sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Boot in der EU gekauft wurde oder ordnungsgemäß in die EU eingeführt und zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurde.

Boote, die als Nicht-Unionsware gelten (z. B. Boote aus Nicht-EU-Ländern ohne Zollabfertigung), müssen entweder im Rahmen eines Zollverfahrens vorübergehend eingeführt oder durch eine Zolldeklaration in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.

Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?

Auch wenn Mehrwertsteuerkontrollen bei Sportbooten heute seltener geworden sind, können zuständige Behörden innerhalb der EU einen Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer verlangen. Als Nachweis dienen in der Praxis beispielsweise:

  • die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer,
  • ein Zollbeleg über die Einfuhr in die EU,
  • ein Dokument über die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr.

Es empfiehlt sich, entsprechende Unterlagen während einer Bootsfahrt innerhalb der EU an Bord mitzuführen.

Registrierung 

IBS (Internationaler Bootsschein)

Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten die amtlichen Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter und die amtlich anerkannten Kennzeichen der Verbände, z.B. der Inter­nationale Bootsschein (IBS) vom ADAC. Ebenso wie die Kennzeichenausweise vom WSA ist auch der IBS vom ADAC für Fahrten in Deutschland zeitlich unbegrenzt. Der Internationale Bootsschein vom ADAC, kann ab sofort online beantragt werden, auch vorzeitig zum Wunschterminwerden.

Bootsführerscheine und Funkzeugnisse 

Sportbootführerscheine

Auf Küstengewässern und Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren oder 7,5 kW bei Elektromotoren beträgt.

Bis zu einer Motorleistung von 3,68 kW (5 PS) besteht keine gesetzliche Altersbeschränkung. Minderjährige dürfen jedoch nur unter Aufsicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten ein Boot führen.

Auf Binnenschifffahrtsstraßen dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote mit einer Länge von weniger als 20 m führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren oder 7,5 kW bei Elektromotoren beträgt und das Boot nicht gewerblich genutzt wird.

Für einzelne Gewässer gelten abweichende Regelungen. Seit dem 1. April 2023 gilt auf dem Rhein eine Führerscheinpflicht für Sportboote erst bei einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. mehr als 7,5 kW bei Elektromotoren. Damit entspricht die Regelung den Vorschriften auf den meisten anderen deutschen Binnenwasserstraßen. Auf dem Bodensee gilt für führerscheinfreies Fahren eine Leistungsgrenze von 4,4 kW (6 PS).

Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind in der Regel nur im Ausstellungsland gültig und können in Deutschland nicht umgeschrieben werden. Schiffsführer mit Wohnsitz im Ausland dürfen zu Urlaubs- und Erholungszwecken bis zu einem Jahr mit dem in ihrem Heimatland vorgeschriebenen Bootsführerschein auf deutschen Gewässern fahren. Bei einem längeren Aufenthalt muss ein deutscher Sportbootführerschein erworben werden.

Charterbescheinigung

Eine Charterbescheinigung ermöglicht das Führen von bestimmten Charterbooten auf ausgewiesenen Binnenrevieren auch ohne den vorgeschriebenen Sportbootführerschein Binnen.

Sie wird in der Regel für gemietete Hausboote mit einer Länge von weniger als 15 m, einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h und einer gültigen Haftpflichtversicherung ausgestellt. Das Boot darf außerdem für höchstens 12 Personen zugelassen sein.

Ausgestellt wird die Charterbescheinigung grundsätzlich vom Bootsvermieter, nachdem dieser den Chartergast in die sichere Führung des Bootes sowie in die Besonderheiten des jeweiligen Reviers eingewiesen hat. Die Einweisung dauert in der Praxis meist mehrere Stunden.

Die Charterbescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnenrevier und ausschließlich für die jeweilige Mietdauer.(siehe auch den ADAC Ratgeber "Boot fahren ohne Führerschein")

Funk

Um ein Funkgerät in Betrieb nehmen zu dürfen, muss zunächst eine Rufnummernzuteilung (Ship Station License)) über die Bundesnetzagentur erfolgen.  

Funkzeugnis

Auf Binnenschifffahrtsstraßen besteht für Kleinfahrzeuge (< 20 m Bootslänge) keine Verpflichtung, ein Funkgerät zu benutzen. Ausnahme: bei unsichtigem Wetter oder Hochwasser müssen auch Sportboote für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein. Hat ein Sportboot eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) besitzen.

Außerdem muss sich eine Ausgabe des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil Deutschland – in der jeweils gültigen Ausgabe an Bord befinden. Diese kann auch in elektronischer Form vorliegen, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden kann.

Auf Seeschifffahrtstraßen muss der Schiffsführer oder ein Crewmitglied im Besitz des für die Funkanlage erforderlichen Funkbetriebszeugnisses sein, sobald das Sportboot mit einer Funkanlage ausgerüstet ist. In den meis­ten Fällen ist das SRC (Short Range Certificate) für Skipper von Sportbooten ausreichend. Weitere Informationen zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen finden Sie hier.

Sicherheitsausrüstung

Für privat genutzte Sportboote gibt es in Deutschland keine umfassende, einheitliche Liste verpflichtender Ausrüstungsgegenstände wie in der Berufsschifffahrt. Dennoch enthalten verschiedene Vorschriften verbindliche Regelungen zur Ausrüstung von Sportbooten, etwa zur Lichterführung, zu Schallsignalgeräten und zu Signalkörpern.

Unabhängig davon gehört es im Sinne guter Seemannschaft zur verantwortungsvollen Bootsführung, eine angemessene Sicherheitsausrüstung an Bord mitzuführen.

Die jeweiligen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften der Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen legen unter anderem fest, mit welchen Positionslaternen, Signalkörpern und Schallsignalgeräten ein Fahrzeug bei Nachtfahrten oder unsichtigem Wetter ausgerüstet sein muss.

Der ADAC hat gemeinsam mit dem Bundesverband Wassersportwirtschaft einen Überblick über die empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Sportboote und Yachten erstellt.

Sportbootrichtlinie

Entwurfskategorien

Nach der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU werden für den Bau von Sportbooten und Yachten sogenannte Entwurfskategorien festgelegt. Diese geben an, für welche Wetter- und Seebedingungen ein Boot konstruktiv ausgelegt ist.

Die Entwurfskategorie eines Bootes ist in der Konformitätserklärung des Herstellers sowie auf der CE-Kennzeichnung (CE-Typenschild) an Bord angegeben.

Die Zuordnung zu einer Entwurfskategorie stellt keine rechtliche Einschränkung für das Fahrtgebiet dar, sondern beschreibt die konstruktive Auslegung eines Bootes hinsichtlich Wind- und Wellenbedingungen.

Es werden vier Entwurfskategorien unterschieden:

A – Hochsee
Entworfen für ausgedehnte Fahrten, bei denen Windstärken von über Beaufort 8 und signifikante Wellenhöhen über 4 m auftreten können. Solche Boote sind für extreme Seebedingungen ausgelegt.

B – Außerhalb von Küstengewässern
Ausgelegt für Fahrten außerhalb von Küstengewässern, bei denen Windstärken bis einschließlich Beaufort 8 und signifikante Wellenhöhen bis einschließlich 4 m auftreten können.

C – Küstennahe Gewässer
Ausgelegt für Fahrten in küstennahen Gewässern, großen Buchten, Flussmündungen, Seen und Flüssen, bei denen Windstärken bis Beaufort 6 und signifikante Wellenhöhen bis 2 m auftreten können.

D – Geschützte Gewässer
Entworfen für Fahrten in geschützten küstennahen Gewässern, kleinen Buchten, auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen, bei denen Windstärken bis Beaufort 4 und signifikante Wellenhöhen bis 0,3 m auftreten können. Gelegentlich können Wellen bis etwa 0,5 m auftreten, etwa durch vorbeifahrende Schiffe.

Unabhängig von der Entwurfskategorie sollte die Sicherheitsausrüstung an Bord regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Dies gilt insbesondere für Rettungsmittel. Über Wartungsintervalle und Verfallsdaten informieren die jeweiligen Hersteller.

Weitere Informationen zu Seenotrettungsmitteln erhalten Sie auch vom Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V. (FSR).

Notsignale

Küstengewässer und Hohe See

Auf Seeschifffahrtsstraßen und auf der Hohen See gelten gemäß den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) unter anderem folgende Notsignale:

  • Knallsignale, ungefähr im Abstand von einer Minute abgegeben
  • Dauerton eines Schallsignalgerätes
  • orangefarbenes Rauchsignal
  • Leuchtraketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen, einzeln in kurzen Abständen abgeschossen
  • rote Fallschirm-Leuchtraketen oder rote Handfackeln
  • Morsesignal SOS durch Licht- oder Tonsignale
  • Funksignal MAYDAY
  • Flaggenzeichen N über C
  • ein Ball über oder unter einer viereckigen Flagge
  • Signale einer Seenotfunkbake (EPIRB)
  • Flammen auf einem Fahrzeug (z. B. durch brennenden Teer oder Öl)
  • langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme

Binnengewässer

  • Auf Binnenwasserstraßen können insbesondere folgende Signale auf eine Notlage hinweisen:
  • Schwenken einer roten Flagge oder eines Gegenstandes im Kreis am Tage
  • Schwenken eines Lichtes im Kreis bei Nacht
  • wiederholt lange Schallsignale oder Glockenzeichen (gemäß § 4.04 BinSchStrO)
  • Notmeldung über Sprechfunk

Verkehrsvorschriften

Fahr- und Ausweichregeln

Sorgfaltspflicht: Grundsätzlich ist alles zu tun, um Beschädigungen von anderen Fahrzeugen, Behinderungen der Schifffahrt und die Gefährdung von Menschenleben zu vermeiden. Vor Antritt der Fahrt muss ein verantwortlicher Schiffsführer bestimmt werden (Regel 2 KVR). ­Er muss für die zu befahrende Strecke den vorgeschriebenen Sportbootführerschein besitzen (siehe Führerscheinvorschriften) und während der Fahrt an Bord sein. Er ist darüber hinaus für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verantwortlich. Der Rudergänger eines mit Maschinenantrieb ­fahrenden Fahrzeugs muss das 16. Lebensjahr (nicht unter 5 PS) erreicht haben – für Segelschiffe das 14. Lebensjahr.

Küstengewässer

Die internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln, KVR, COLREGs) stellen die Grundlage zur Regelung der Sicherheit auf hoher See dar und ­gelten auch auf den Seeschifffahrtsstraßen. Auf den stark befahrenen Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland ­werden die KVR durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSch-StrO) und – für die Ems und die Leda – durch die Schifffahrtsordnung Emsmündung ­ergänzt. Eine weitere Ergänzung ­erfolgt durch die Bekanntmachungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsbehörden zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und zu der Schifffahrtsordnung Emsmündung. ­Änderungen bzw. Bekanntmachungen sind über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (www.bsh.de) oder über www.elwis.de verfügbar. 

Die KVR zum Nachschlagen in der Übersicht

 

Binnengewässer

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen gelten die Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und den Schifffahrtspolizeiverordnungen für den Rhein, die Mosel und die ­Donau in der jeweils geltenden Fassung. Der Schiffsführer eines Kleinfahrzeuges muss allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen. Kleinfahrzeuge müssen also grundsätzlich allen ­übrigen Fahrzeugen ausweichen. Für das Verhalten von Fahrzeugen untereinander gelten folgende Regeln:

  • Sportfahrzeuge müssen Fahrzeugen, die ein blaues Funkellicht zeigen, beim Begegnen, Kreuzen und Überholen rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen
  • Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb ausweichen
  • Kleinfahrzeuge, die weder mit einer Antriebsmaschine noch unter Segel fahren, müssen unter Segel fahrenden Kleinfahrzeugen ausweichen
  • Ausweichpflichtige Kleinfahrzeuge müssen beim Begegnen ihren Kurs rechtzeitig nach Steuerbord richten. Diese Absicht kann auch durch Schallzeichen angezeigt werden

Entgegengesetzte und kreuzende Kurse

Zwei Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Kurse sich derart kreuzen, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen einander wie folgt ausweichen:

  • Wenn sie sich auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern, muss jedes seinen Kurs nach Steuerbord so ändern, dass es an der Backbordseite des anderen vorbeifährt
  • Wenn sich ihre Kurse kreuzen, muss das Boot ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat. Das gilt auch für zwei Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht unter Segel fahren

Zwei Kleinfahrzeuge unter Segel, deren Kurse sich derart kreuzen, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen einander wie folgt ausweichen:

  • Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat dem anderen ausweichen
  • Haben beide unter Segel fahrende Kleinfahrzeuge den Wind von derselben Seite, muss das luvwärtige Fahrzeug dem lee­wärtigen ausweichen

Ankern / Festmachen

Beim Ankern Festmacherleinen klarhalten und Abstand von ­Motorschiffen halten. Dabei darf die übrige Schifffahrt nicht behindert werden. Wellenschlag und Sogwirkung sowie eventuelle Schwankungen des Wasserstandes müssen beachtet werden. ­Festmachen an Fahrwasserbezeichnungen wie Tonnen oder Stangen ist verboten.

Unsichtiges Wetter

Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen und ihre Fahrtgeschwindigkeit der verminderten Sicht, dem Verkehrsaufkommen und den örtlichen Umständen anpassen. Sie müssen ihre Sprechfunkanlage auf Kanal 10 oder dem behördlich zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet haben und den anderen Fahrzeugen die für die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben. Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.

Stillliegen

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist Kleinfahrzeugen das Stillliegen an einer Liegestelle ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde nur bis zu drei Tagen erlaubt.

Schleusen

  • Kleinfahrzeuge werden, soweit sie nicht Bootsschleusen, Bootsgassen oder Bootsumsetzanlagen benutzen können, nur in Gruppen oder zusammen mit anderen Fahrzeugen geschleust
  • Kleinfahrzeuge, die mit Sprechfunk ausgerüstet sind, können nach rechtzeitiger Anmeldung an der Schleuse auch ohne Wartezeiten einzeln geschleust werden, soweit es mit dem übrigen Verkehrsaufkommen, der Verkehrslage und Maßnahmen zur Stauhaltung der Wasserstraße vereinbar ist
  • Im Bereich von Schleusen darf nicht überholt und nur mit ­mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden. Die Lichtzeichen an den Schleusen sind zu beachten. Die Großschifffahrt hat stets Vorfahrt. Boote, die nicht schleusen, dürfen nicht im Schleusenbereich stillliegen.
  • Weitere Informationen zum richtigen Schleusen in der Übersicht

Lichterführung

Auf Binnenschifffahrtsstraßen sind bei Nacht und bei unsichtigem Wetter die vorgeschriebenen Lichter zu führen. Grundsätzlich sind nur vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie geprüfte Laternen zu verwenden. Unter www.bsh.de (Suchbegriff: ›Lichterführung‹) können weiterführende Informationen heruntergeladen werden. Mehr dazu: Was Skipper bei der Lichterführung beachten müssen

Binnenseen

Auf den meisten Binnenseen ist das Befahren mit Motorbooten verboten. Auf vielen Seen und Talsperren dürfen Wassersportfahrzeuge aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder wegen der Trinkwassergewinnung nicht eingesetzt werden. Oft bestehen Sperrungen von Neuzulassungen, besondere Zulassungsvorschriften seitens der Gewässereigentümer oder Verwaltungen. Wir empfehlen deshalb, rechtzeitig vor Einsatz des Bootes vor Ort die ­Bestimmungen zu erfragen und eine behördliche Genehmigung einzuholen. Für bayerische Seen und Landesgewässer gelten spezifische Regelungen z.B. im Hinblick auf den Schutz von Wasservögeln. Der Starnberger See, Ammersee und Chiemsee werden gemäß einer freiwilligen Vereinbarung vom 1.11. bis 31.3. nicht befahren. Die bayerische Polizei bietet für folgenden Seen Informationsbroschüren an:

Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V. informiert ausführlich über Wassersport und Vogelschutz für den Starnberger See. Für das Befahren der bayerischen Seen gilt die Bayerische Schifffahrtsordnung.

Umwelt- und Gewässerschutz

Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden.

Naturschutzgebiete/Naturschutz

Bitte beachten Sie die 10 Goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur.

  1. Fahren Sie nicht in Röhrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie Kies-, Sand- und Schlammbänke, da Vögel sie gerne als Rast- und Aufenthaltsplätze nutzen. Meiden Sie auch seichte Gewässer, insbesondere dann, wenn sie mit Wasserpflanzen bewachsen sind – es könnten Laichgebiete sein
  2. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhricht­beständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Ufergehölzen. Auf großen Flüssen sollten Sie nicht näher als 50 m herankommen, auf Seen nicht näher als 100 m. Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 300 m.
  3. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die dort gelten­den Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest aber zeitweilig völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Wildwasserfahrer dürfen unter keinen Umständen das Flussbett verändern, etwa durch Ausräumen störender Felsbrocken
  4. Nehmen Sie in ›Feuchtgebieten internationaler Bedeutung‹ ­besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensraum ­seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig
  5. Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze. ­Ansonsten suchen Sie sich solche Stellen, an denen Sie sicher sind, dass Sie keinen Schaden anrichten
  6. Nähern Sie sich Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufer­vegetation auch von Land her nicht. Sie könnten unbewusst in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen eindringen und ihn gefährden
  7. Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, damit Sie die Tiere nicht stören oder vertreiben. Halten Sie min­des­tens 300 bis 500 m Abstand zu den Liegeplätzen von Seehunden und zu Vogelansammlungen. Bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie langsam
  8. Beobachten und fotografieren Sie Tiere nur aus der Ferne
  9. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, ganz besonders nicht der Inhalt Ihrer Chemietoilette. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle an den Sammelstellen im Hafen abgegeben werden. Benutzen Sie im Hafen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim ­Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht laufen. Sie vermeiden damit die unnötige Belastung der Umwelt mit Abgasen
  10. Informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die Bestimmungen auf Ihrer Route. Geben Sie Ihre Kenntnisse weiter und motivieren Sie durch eigenes vorbildliches Verhalten auch Jugendliche und andere Wassersportler, sich umweltbewusst zu verhalten.

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Eine Wassersporthaftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, jedoch unbedingt zu empfehlen. Der ADAC bietet Bootseignern und Skippern mit seinen Wassersport-Versicherungen einen umfassenden Schutz an. Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC erhalten Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

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